Anwalt Ordnungswidrigkeitenrecht Rechtsanwalt Einspruch Bußgeldbescheid München
Wir verteidigen unsere Mandanten gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit jeder Art. In der Praxis werden die meisten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr begangen.
Verteidiger Kunkel
Wie werden Verstöße im Straßenverkehr geahndet?
Die Ahndung des straßenverkehrsrechtlichen Verstoßes reicht von einem Bußgeld, Punkten in Flensburg bzw. im Fahrerlaubnisregister (FAER), über die Verhängung eines zeitlich befristeten Fahrverbots bis hin zum Einzug des Führerscheins und dem Entzug der Fahrerlaubnis. Häufig ordnet die Behörde die Teilnahme an der Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis an. Im Volksmund wird die MPU auch „Depperltest” oder „Idiotentest” genannt. In vielen Fällen kann die Entziehung der Fahrerlaubnis durch den Nachweis einer erfolgreich abgelegten MPU verhindert werden.
Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, ordnet es außerdem eine Sperre an, für deren Dauer keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperrfrist, § 69a StGB).
Was muss ich beachten, wenn ich einen Bußgeldbescheid erhalten habe?
Möglicherweise ist die Ihnen vorgeworfene Ordnungswidrigkeit bereits verjährt. Hierbei wird zwischen der Verfolgungsverjährung und der Vollstreckungsverjährung unterschieden.
Mit Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt eine zweiwöchige Frist zu laufen, die Sie unbedingt einhalten müssen, wenn Sie sich gegen den Bescheid erfolgreich wehren wollen (§ 67 OWiG). Maßgeblich für die Fristberechnung und den Fristbeginn ist das auf dem Kuvert (Briefumschlag) vermerkte Zustelldatum. Bewahren Sie daher den Umschlag auf. Der Einspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der erlassenden Verwaltungsbehörde eingelegt werden und innerhalb der Frist dort eingehen.
Einspruchsfrist versäumt - was nun?
Nur in Einzelfällen kann bei Fristversäumnis Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Frist unverschuldet versäumt wurde und der Wiedereinsetzungsantrag rechtzeitig gestellt wird, je nach Norm z.B. innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisses (§ 45 StPO). Ferner sind die Tatsachen zur Begründung des Antrags glaubhaft zu machen; zugleich ist die versäumte Handlung nachzuholen.
Wann verjährt eine Ordnungswidrigkeit?
Es kann sein, dass die Ihnen zur Last gelegte Ordnungswidrigkeit bereits verjährt ist. Man unterscheidet zwischen der Verfolgungsverjährung und der Vollstreckungsverjährung.
Bei der Verfolgungsverjährung kann die vorgeworfene Tat nicht mehr geahndet werden. Bei Straßenverkehrsdelikten beträgt die Verjährungsfrist drei Monate (§ 36 Abs. 3 StVG), in anderen Fällen je nach Höhe der Gelbuße sechs Monate bis drei Jahre (§ 31 OWiG).
Die Verjährungsfristen können durch sogenannte verjährungsunterbrechende Maßnahmen verlängert werden (§ 33 OWiG). Dies hat zur Folge, dass die Verjährung neu zu laufen beginnt. Hierzu zählen beispielsweise die Versendung eines Anhörungsschreibens an den Betroffenen, Maßnahmen zur Aufenthaltsermittlung sowie der Erlass des Bußgeldbescheides. Nach zwei Jahren tritt die absolute Verjährung ein (§ 33 Abs. 3 OWiG).
Vollstreckungsverjährung bedeutet, dass das rechtskräftig verhängte Bußgeld nicht mehr beigetrieben oder vollstreckt werden kann. Bei einer Geldbuße bis 1.000,00 € tritt Vollstreckungsverjährung in drei Jahren, bei einer Geldbuße von mehr als 1.000,00 € in fünf Jahren ein.
Gerne sind wir für Sie da!
Das sagen unsere Mandanten – Bewertungen für die Kanzlei Kunkel
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Niekevor 3 Wochen
★★★★★
"Ich kann Herrn Kunkel auf Grund seiner fachlichen Expertise sowie der angenehmen persönlichen Betreuung absolut empfehlen!"
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Ahmad A.vor 2 Monat
★★★★★
"Ich bin äußerst zufrieden mit der Arbeit dieses Anwalts und kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen. Von Anfang an wurde ich professionell, freundlich und kompetent beraten. Alle Fragen wurden verständlich erklärt und ich habe mich während des gesamten Prozesses sehr gut aufgehoben gefühlt. Besonders beeindruckt hat mich die schnelle Kommunikation, die Zuverlässigkeit und das große Engagement. Dank seines Einsatzes lief alles reibungslos und zu meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung – absolut verdiente 5 Sterne!"
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W. D.vor 2 Monaten
★★★★★
"Herr Kunkel hat eine sehr große Sachkompetenz im Strafrecht, Menschlichkeit, Überblick und Effizienz sowie eine hohe Verlässlichkeit. Vom ersten Termin an war ich bestens betreut, kompetent beraten und hatte jederzeit ein gutes Gefühl. Zu Recht! Am Ende stand die Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen. Damit hat Herr Kunkel das bestmögliche Ergebnis für mich erzielt, wofür ich sehr dankbar bin. Ich würde ihn jederzeit wieder beauftragen und kann ihn vorbehaltslos weiterempfehlen."
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Andi K.vor 3 Monaten
★★★★★
"Ich möchte mich herzlich bei Herrn RA Dominik Kunkel bedanken und empfehle ihn klar weiter!! Nach Erhalt eines hohen Strafbefehls hat Herr Kunkel meinen Fall sofort übernommen – mit großem Engagement, Ruhe und Einfühlungsvermögen. Ich habe mich fachlich und menschlich von Anfang an sehr gut aufgehoben gefühlt. Die Vorbereitung auf die Gerichtsverhandlung war äußerst professionell und strukturiert: verständliche Erklärungen, transparente Schritte und eine gewissenhafte Vorbereitung auf Ablauf und mögliche Fragen. Das hat mir viel Sicherheit gegeben.
Dank seiner kompetenten und überzeugenden Vertretung wurde ich vor Gericht freigesprochen. Ich bin dafür sehr dankbar und würde mich jederzeit wieder an Herrn Kunkel wenden!!!"
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Yu M.vor einem Jahr
★★★★★
"Rechtsanwalt Kunkel ist äußerst kompetent. Er ist der effizienteste Anwalt, den ich je kennengelernt habe. Er ist sehr geduldig, kennt alle Gesetze und Vorschriften bestens und geht die Dinge direkt und strukturiert an. Ich danke ihm herzlich, dass er mir geholfen hat, die Ermittlungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft hinter mir zu lassen! Vielen Dank!"
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S. B.vor einem Jahr
★★★★★
"Bin mit Herrn Kunkel sehr zufrieden und kann ihn guten Gewissens weiterempfehlen! Er kann große Sachkompetenz vorweisen und hat immer schnell reagiert, sogar aus dem Urlaub zurückgerufen. Er konnte mir viel mentale Belastung abnehmen, wofür ich sehr dankbar bin. Weiter so!"
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F. H-C.vor einem Jahr
★★★★★
"Herr Kunkel hat von Anfang den Rücken gestärkt, hat alles hinterfragt, die möglichen Alternativen in aller Klarheit aufgezeigt, alle Verfahrensschritte mit großem Interesse und Engagement begleitet und vor- und nachbereitet. Insbesondere sein ehrlicher Glaube an der Darstellung der beschuldigten Person und seine Empathie haben überhaupt die Kraft gegeben, beharrlich über Monate an der Sammlung der Beweise mitzuwirken. Die Staatsanwaltschaft hat auf Grundlage der Beweise nach 1,5 Jahren die Ermittlungen eingestellt."
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Jürgen W.vor einem Jahr
★★★★★
"RA Kunkel kann ich jedem der einen Rechtsbeistand benötigt vorbehaltlos empfehlen. Er ist ein sehr erfahrener Anwalt, der die Sachlage sehr gut einschätzt. Er war immer erreichbar und hat meine Angelegenheit schnell und sehr zuverlässig geregelt. Sehr kompetenter und fachkundiger Rechtsanwalt. Vielen Dank Herr Kunkel !!!"
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M. F.vor zwei Jahren
★★★★★
"RA Kunkel ist vorbehaltlos zu empfehlen! Sämtliche Kommunikation lief schnell und pragmatisch, die Betreuung jederzeit vertrauensvoll und emphatisch ab. Fachlich 100% sattelfest und kompetent, die Verteidigung hatte den dementsprechenden, erfreulich erfolgreichen Ausgang!"
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Kristina G.vor zwei Jahren
★★★★★
"Ich bin durch Zufall auf Hr. Kunkel gestoßen, da ich einen neuen Strafverteidiger gebraucht habe. Ich habe sehr schnell einen Beratungstermin erhalten. Durch seine freundliche, aber auch direkte Art , hab ich mich für ihn entschieden und KEINE einzige Sekunde bereut! Mir war auch wichtig dass man Ehrlich sagt wie die Chancen stehen (brauch niemand der mir was vorgaugelt) und das sagt er einem auch :-) Er war immer zu erreichen, egal ob per Email oder Telefonisch und die Sachen wurden sofort erledigt! Auch bei den Verhandlungen hat er sich sehr eingesetzt!! Wenn man einen Anwalt sucht der Ehrlich und Fair ist, kann ich nur Ihn empfehlen! Ein großes Dankeschön von der ganzen Familie für die tolle Arbeit!"
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Herbert H.vor drei Jahren
★★★★★
"Herr Kunkel ist nicht nur ein guter Anwalt und Strafverteidiger, er hat auch sehr viel Empathie ein empfehlenswerter Problemlöser. Herzlichen Dank!"
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Vivi H.vor vier Jahren
★★★★★
"Hervorragende Beratung! Herr Kunkel hat mir sehr schnell einen Termin gegeben und konnte mein Anliegen sofort und sehr kompetent lösen. Herzlichen Dank! Meine rechtlichen Angelegenheiten werde ich ihm jederzeit wieder anvertrauen. Absolut empfehlenswert!"
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Agnes B.vor vier Jahren
★★★★★
"Sehr gute Kommunikation, sehr schnelle und erfolgreiche Bearbeitung. Sehr empfehlenswert."
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Ja E.vor fünf Jahren
★★★★★
"Ich kann Herrn Kunkel sehr empfehlen. Professionell, sich schnell eindenkend, sehr gut erreichbar, stets informierend und ganz konkrete Fragen stellend, die relevanten Punkte erarbeitend, so dass ein Fall schnell voranschreitet. In meinem Fall wurde das Maximalergebnis erzielt. Herr Kunkel, vielen Dank nochmals hierfür!"
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Thomas R.vor fünf Jahren
★★★★★
"Herr Kunkel hat, anders als bei vielen anderen Anwälten die wir angefragt hatten, gleich Interesse für unseren Fall gegen ein Staatsorgan gezeigt. Er war immer sehr gut telefonisch erreichbar und hat uns super beraten, sodass wir mit dem Ergebnis voll zufrieden sind. Kann deshalb Herr Kunkel voll weiterempfehlen."
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Julia T.vor fünf Jahren
★★★★★
"Herr Kunkel hat mich in meinem Anliegen hoch professionell vertreten, sodass am Ende ein optimales Ergebnis herausgekommen ist. Er war stets erreichbar und immer super freundlich, sodass ich mich sehr gut aufgehoben gefühlt habe. Ich kann ihn nur weiterempfehlen"