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Delikte im Strafrecht

Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB): Strafe & Verteidigung

Ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) versetzt Betroffene oft in große Angst. Ob durch ein Anhörungsschreiben der Polizei oder sogar eine unerwartete Hausdurchsuchung – der Schock sitzt tief. Bei diesem Vorwurf steht neben einer empfindlichen Strafe vor allem Ihre Fahrerlaubnis auf dem Spiel. In dieser für Sie existenzbedrohenden Situation ist schnelles Handeln und die Konsultation durch einen erfahrenen Rechtsanwalt entscheidend, um Schlimmeres zu verhindern.

Wann liegt eine strafbare Gefährdung des Straßenverkehrs vor?

Der Gesetzgeber bewertet die Straßenverkehrsgefährdung nach § 315c StGB als ernstzunehmende Straftat. Sie liegt vor, wenn Sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss fahren oder eine der sogenannten „sieben Todsünden“ im Straßenverkehr (wie z. B. falsches Überholen, Vorfahrtsmissachtung oder zu schnelles Fahren an unübersichtlichen Stellen) grob verkehrswidrig und rücksichtslos begehen. Hinzukommen muss zwingend, dass dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet wurden. Ein bloßer Regelverstoß reicht nicht aus.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) liegt die Wertgrenze für eine solche „Sache von bedeutendem Wert“ derzeit bei 750 Euro (vgl. BGH, Beschluss vom 28.09.2010 – Az.: 4 StR 245/10; bestätigt durch BGH, Beschluss vom 04.12.2012 – 4 StR 435/12 und BGH, Urteil vom 13.10.2016 – 4 StR 239/16). Das Bayerische Oberste Landesgericht hat sich dem angeschlossen (BayObLG, Beschluss v. 27.11.2023 – 203 StRR 381/23). Der BGH ist bei dieser Wertgrenze konsequent geblieben, obwohl in der Vergangenheit einzelne Oberlandesgerichte und Teile der Rechtsliteratur – auch unter Verweis auf die allgemeine Preisentwicklung – für eine Anhebung der Grenze (beispielsweise auf 1.300 Euro) plädiert hatten.

Praxisbeispiel 1 (Riskantes Überholen): Sie sind auf der Landstraße spät dran und überholen trotz unübersichtlicher Kurve. Der Gegenverkehr muss stark abbremsen und auf das Bankett ausweichen, um einen Frontalzusammenstoß gerade noch so zu verhindern. Hier liegt eine konkrete Gefährdung nach § 315c StGB vor, da das Ausweichen im allerletzten Moment passierte und ein Unfall nur noch vom Zufall abhing.

Die „sieben Todsünden“ im Straßenverkehr

Das Strafgesetzbuch definiert in § 315c StGB exakt sieben schwerwiegende Fehlverhalten, die bei rücksichtsloser und grob verkehrswidriger Begehung zu einer Strafbarkeit führen, sofern es hierdurch zusätzlich zu einer konkreten Gefährdung von Leib und Leben eines anderen oder fremden Sachen von bedeutendem Wert kommt.

Welche Strafen drohen bei einer Verurteilung?

Die strafrechtlichen Konsequenzen können drastisch ausfallen, da der Schutz des Straßenverkehrs höchste Priorität genießt. Das Gesetz sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Die Nebenfolgen treffen die meisten Beschuldigten jedoch am härtesten:

Verteidigungsstrategien: Darum brauchen Sie einen Anwalt

Die absolute Grundregel im Umgang mit Ermittlungsbehörden lautet: Schweigen Sie! Lassen Sie sich nicht zu spontanen Rechtfertigungen hinreißen. Machen Sie keinerlei Angaben zur Sache. Kontaktieren Sie umgehend einen Verteidiger.

Ein guter Anwalt für Strafrecht setzt oft genau beim Tatbestandsmerkmal der „konkreten Gefährdung“ an. Eine bloße Beinahe-Kollision ist juristisch schwer fassbar und erfordert präzise Zeugenaussagen, die in der Praxis jedoch häufig stark voneinander abweichen oder widersprüchlich sind.

Praxisbeispiel 2 (Die fehlerhafte Einschätzung): Ein anderer Autofahrer zeigt Sie an, weil Sie ihn angeblich beim Spurwechsel massiv geschnitten hätten. Aus den Akten ergibt sich jedoch, dass der Anzeigenerstatter noch ausreichend Zeit zum normalen Bremsen hatte. Es bestand demnach keine konkrete, kritische Gefahrensituation (sog. „Beinahe-Unfall“), womit eine Strafbarkeit nach § 315c StGB entfällt.

In vielen Fällen gelingt es der Verteidigung, den gravierenden Straftatbestand auszuräumen, auf eine bloße Ordnungswidrigkeit herunterzubrechen oder eine frühzeitige Einstellung des Verfahrens zu erwirken. Das vorrangige Ziel ist hierbei immer der Erhalt Ihres Führerscheins und Ihrer persönlichen Mobilität.

Rechtsanwalt Kunkel, Strafverteidiger in München, verteidigt Sie kompetent und engagiert im Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Gefährdung des Straßenverkehrs gem. § 315c StGB. Jetzt anwaltlich beraten lassen!

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