Tierquälerei Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, § 17 TierSchG
Ein Vorwurf der Tierquälerei nach § 17 TierSchG wiegt schwer und löst bei den Betroffenen oft große Panik aus. Ob nach einer unerwarteten polizeilichen Durchsuchung, einer Vorladung oder einem Anhörungsschreiben der Ermittlungsbehörden – die Situation erfordert schnelles und überlegtes Handeln. Ein solcher Vorwurf kann weitreichende persönliche und berufliche Konsequenzen nach sich ziehen, bis hin zu einem lebenslangen Tierhalteverbot. Ein spezialisierter Anwalt ist nun unerlässlich, um die Aktenlage objektiv zu prüfen, unüberlegte Aussagen zu vermeiden und Sie effektiv vor den strengen Strafen zu schützen.
Strafverteidiger Kunkel
Als Rechtsanwalt mit großer Erfahrung im Strafrecht bin ich bestens mit den rechtlichen Hürden und dem Ablauf im Strafverfahren vertraut. Es ist jetzt von größter Bedeutung, besonnen vorzugehen, um Ihre Rechte zu wahren und eine tragfähige Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Wann liegt ein Verstoß gegen § 17 TierSchG vor?
Der Gesetzgeber schützt das Leben und das Wohlbefinden von Tieren. Gemäß § 17 TierSchG wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet. Ebenso macht sich strafbar, wer einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt oder ihm länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Das Gesetz unterscheidet dabei deutlich zwischen der bloßen unsachgemäßen Haltung, die oft nur eine Ordnungswidrigkeit darstellt, und der strafbaren Tierquälerei.
Praxisbeispiel 1 (Tötung ohne vernünftigen Grund): Ein Landwirt tötet einen streunenden Hund, der auf seinem Hof auftaucht, um ihn zu vertreiben, ohne dass von dem Hund eine unmittelbare Gefahr für Mensch oder Nutztier ausgeht. Hier fehlt der vernünftige Grund, was eine Strafbarkeit nach § 17 Nr. 1 TierSchG begründet.
Praxisbeispiel 2 (Zufügen erheblicher Schmerzen): Ein Hundehalter lässt sein Tier im Hochsommer bei praller Sonne stundenlang im geschlossenen Auto zurück. Das Tier erleidet durch die Hitze erhebliche und länger anhaltende Leiden. Auch dies erfüllt den Tatbestand der Tierquälerei.
Welche Strafen drohen bei Tierquälerei?
Die Sanktionen für Tierquälerei sind streng. Nach § 17 TierSchG droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Das Gericht berücksichtigt bei der Strafzumessung die Schwere der Tat und die Intensität der dem Tier zugefügten Leiden. Wenn die Vorwürfe per Strafbefehl erhoben werden, sollten Sie diesen keinesfalls vorschnell akzeptieren, sondern umgehend rechtlichen Beistand suchen.
Zusätzlich zu den strafrechtlichen Konsequenzen droht gemäß § 20 TierSchG ein Tierhalteverbot. Das Gericht kann dem Täter das Halten sowie den Umgang mit Tieren jeglicher Art oder einer bestimmten Art für die Dauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren oder sogar für immer verbieten. Dies kann besonders für Züchter, Landwirte oder Tierhalter weitreichende existenzielle Folgen haben.
Bild: KI-generiert
Richtiges Verhalten bei einer Vorladung oder Anzeige
Sollten Sie eine Vorladung der Polizei erhalten haben oder mit einer Strafanzeige konfrontiert sein, bewahren Sie unbedingt Ruhe. Äußern Sie sich nicht zur Sache und machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Jeder Versuch, die Situation selbst zu erklären, kann von den Behörden gegen Sie verwendet werden und die Lage juristisch verschlimmern.
Als erfahrener Anwalt für Strafrecht übernehme ich die Kommunikation mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Ich beantrage sofort Akteneinsicht, um die Beweislage präzise zu analysieren. Oft lassen sich durch eine konsequente Verteidigung überzogene Vorwürfe entkräften, Verfahrenseinstellungen erreichen oder zumindest die weitreichenden Nebenfolgen wie ein Tierhalteverbot abwenden.
Handeln Sie nicht unüberlegt: Jetzt anwaltlich beraten lassen! Ich setze mich mit juristischer Autorität für Sie ein.
Verstöße gegen die artgerechte Haltung oder leichte Formen der Vernachlässigung können nach § 18 TierSchG als Ordnungswidrigkeit gelten, die mit einem Bußgeld geahndet wird. § 17 TierSchG erfasst hingegen die Straftatbestände, bei denen Tieren gezielt oder durch grobe Pflichtverletzungen erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt werden oder eine Tötung ohne vernünftigen Grund vorliegt.
Ist Vernachlässigung auch Tierquälerei?
Ja, auch durch Unterlassen kann man sich wegen Tierquälerei strafbar machen. Wenn ein Tierhalter sein Tier nicht ausreichend füttert, pflegt oder notwendige tierärztliche Behandlungen unterlässt und das Tier dadurch länger anhaltende oder wiederholte erhebliche Schmerzen oder Leiden erfährt, fällt dies unter § 17 TierSchG.
Gilt das Gesetz nur für Haustiere?
Nein, § 17 TierSchG schützt alle Wirbeltiere. Dazu gehören neben Haustieren wie Hunden und Katzen auch landwirtschaftliche Nutztiere (Rinder, Schweine, Geflügel), Versuchstiere, Zootiere sowie wildlebende Wirbeltiere.
Was bedeutet "aus Rohheit"?
Ein Handeln "aus Rohheit" liegt vor, wenn der Täter bei der Misshandlung des Tieres ein gefühlloses, fremdes Leiden missachtendes Verhalten zeigt. Dies ist oftmals dann gegeben, wenn Tieren bewusst Schmerzen zugefügt werden, ohne Empathie für das empfindsame Lebewesen zu zeigen.
Droht mir zwingend ein Tierhalteverbot?
Ein Tierhalteverbot ist nicht zwingend vorgeschrieben, kann aber nach § 20 TierSchG durch das Gericht verhängt werden, wenn die Gefahr besteht, dass der Täter weiterhin Tiere vernachlässigt oder misshandelt. Ein erfahrener Verteidiger wird argumentieren, um ein solches Verbot, falls möglich, abzuwenden oder zeitlich zu begrenzen.
Das sagen unsere Mandanten – Bewertungen für die Kanzlei Kunkel
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Niekevor 3 Wochen
★★★★★
"Ich kann Herrn Kunkel auf Grund seiner fachlichen Expertise sowie der angenehmen persönlichen Betreuung absolut empfehlen!"
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Ahmad A.vor 2 Monat
★★★★★
"Ich bin äußerst zufrieden mit der Arbeit dieses Anwalts und kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen. Von Anfang an wurde ich professionell, freundlich und kompetent beraten. Alle Fragen wurden verständlich erklärt und ich habe mich während des gesamten Prozesses sehr gut aufgehoben gefühlt. Besonders beeindruckt hat mich die schnelle Kommunikation, die Zuverlässigkeit und das große Engagement. Dank seines Einsatzes lief alles reibungslos und zu meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung – absolut verdiente 5 Sterne!"
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W. D.vor 2 Monaten
★★★★★
"Herr Kunkel hat eine sehr große Sachkompetenz im Strafrecht, Menschlichkeit, Überblick und Effizienz sowie eine hohe Verlässlichkeit. Vom ersten Termin an war ich bestens betreut, kompetent beraten und hatte jederzeit ein gutes Gefühl. Zu Recht! Am Ende stand die Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen. Damit hat Herr Kunkel das bestmögliche Ergebnis für mich erzielt, wofür ich sehr dankbar bin. Ich würde ihn jederzeit wieder beauftragen und kann ihn vorbehaltslos weiterempfehlen."
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Andi K.vor 3 Monaten
★★★★★
"Ich möchte mich herzlich bei Herrn RA Dominik Kunkel bedanken und empfehle ihn klar weiter!! Nach Erhalt eines hohen Strafbefehls hat Herr Kunkel meinen Fall sofort übernommen – mit großem Engagement, Ruhe und Einfühlungsvermögen. Ich habe mich fachlich und menschlich von Anfang an sehr gut aufgehoben gefühlt. Die Vorbereitung auf die Gerichtsverhandlung war äußerst professionell und strukturiert: verständliche Erklärungen, transparente Schritte und eine gewissenhafte Vorbereitung auf Ablauf und mögliche Fragen. Das hat mir viel Sicherheit gegeben.
Dank seiner kompetenten und überzeugenden Vertretung wurde ich vor Gericht freigesprochen. Ich bin dafür sehr dankbar und würde mich jederzeit wieder an Herrn Kunkel wenden!!!"
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Yu M.vor einem Jahr
★★★★★
"Rechtsanwalt Kunkel ist äußerst kompetent. Er ist der effizienteste Anwalt, den ich je kennengelernt habe. Er ist sehr geduldig, kennt alle Gesetze und Vorschriften bestens und geht die Dinge direkt und strukturiert an. Ich danke ihm herzlich, dass er mir geholfen hat, die Ermittlungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft hinter mir zu lassen! Vielen Dank!"
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S. B.vor einem Jahr
★★★★★
"Bin mit Herrn Kunkel sehr zufrieden und kann ihn guten Gewissens weiterempfehlen! Er kann große Sachkompetenz vorweisen und hat immer schnell reagiert, sogar aus dem Urlaub zurückgerufen. Er konnte mir viel mentale Belastung abnehmen, wofür ich sehr dankbar bin. Weiter so!"
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F. H-C.vor einem Jahr
★★★★★
"Herr Kunkel hat von Anfang den Rücken gestärkt, hat alles hinterfragt, die möglichen Alternativen in aller Klarheit aufgezeigt, alle Verfahrensschritte mit großem Interesse und Engagement begleitet und vor- und nachbereitet. Insbesondere sein ehrlicher Glaube an der Darstellung der beschuldigten Person und seine Empathie haben überhaupt die Kraft gegeben, beharrlich über Monate an der Sammlung der Beweise mitzuwirken. Die Staatsanwaltschaft hat auf Grundlage der Beweise nach 1,5 Jahren die Ermittlungen eingestellt."
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Jürgen W.vor einem Jahr
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M. F.vor zwei Jahren
★★★★★
"RA Kunkel ist vorbehaltlos zu empfehlen! Sämtliche Kommunikation lief schnell und pragmatisch, die Betreuung jederzeit vertrauensvoll und emphatisch ab. Fachlich 100% sattelfest und kompetent, die Verteidigung hatte den dementsprechenden, erfreulich erfolgreichen Ausgang!"
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Kristina G.vor zwei Jahren
★★★★★
"Ich bin durch Zufall auf Hr. Kunkel gestoßen, da ich einen neuen Strafverteidiger gebraucht habe. Ich habe sehr schnell einen Beratungstermin erhalten. Durch seine freundliche, aber auch direkte Art , hab ich mich für ihn entschieden und KEINE einzige Sekunde bereut! Mir war auch wichtig dass man Ehrlich sagt wie die Chancen stehen (brauch niemand der mir was vorgaugelt) und das sagt er einem auch :-) Er war immer zu erreichen, egal ob per Email oder Telefonisch und die Sachen wurden sofort erledigt! Auch bei den Verhandlungen hat er sich sehr eingesetzt!! Wenn man einen Anwalt sucht der Ehrlich und Fair ist, kann ich nur Ihn empfehlen! Ein großes Dankeschön von der ganzen Familie für die tolle Arbeit!"
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Herbert H.vor drei Jahren
★★★★★
"Herr Kunkel ist nicht nur ein guter Anwalt und Strafverteidiger, er hat auch sehr viel Empathie ein empfehlenswerter Problemlöser. Herzlichen Dank!"
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Vivi H.vor vier Jahren
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"Hervorragende Beratung! Herr Kunkel hat mir sehr schnell einen Termin gegeben und konnte mein Anliegen sofort und sehr kompetent lösen. Herzlichen Dank! Meine rechtlichen Angelegenheiten werde ich ihm jederzeit wieder anvertrauen. Absolut empfehlenswert!"
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Agnes B.vor vier Jahren
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"Sehr gute Kommunikation, sehr schnelle und erfolgreiche Bearbeitung. Sehr empfehlenswert."
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Ja E.vor fünf Jahren
★★★★★
"Ich kann Herrn Kunkel sehr empfehlen. Professionell, sich schnell eindenkend, sehr gut erreichbar, stets informierend und ganz konkrete Fragen stellend, die relevanten Punkte erarbeitend, so dass ein Fall schnell voranschreitet. In meinem Fall wurde das Maximalergebnis erzielt. Herr Kunkel, vielen Dank nochmals hierfür!"
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Thomas R.vor fünf Jahren
★★★★★
"Herr Kunkel hat, anders als bei vielen anderen Anwälten die wir angefragt hatten, gleich Interesse für unseren Fall gegen ein Staatsorgan gezeigt. Er war immer sehr gut telefonisch erreichbar und hat uns super beraten, sodass wir mit dem Ergebnis voll zufrieden sind. Kann deshalb Herr Kunkel voll weiterempfehlen."
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Julia T.vor fünf Jahren
★★★★★
"Herr Kunkel hat mich in meinem Anliegen hoch professionell vertreten, sodass am Ende ein optimales Ergebnis herausgekommen ist. Er war stets erreichbar und immer super freundlich, sodass ich mich sehr gut aufgehoben gefühlt habe. Ich kann ihn nur weiterempfehlen"