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Anwalt für Umweltstrafrecht Strafverteidiger München

Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren im Umweltrecht beginnt oft unvorhergesehen – nicht selten mit einer unangekündigten Durchsuchung durch Polizei und Umweltbehörden oder einer plötzlichen polizeilichen Vorladung. Solche Situationen lösen verständlicherweise große Sorgen aus, zumal empfindliche Freiheitsstrafen, hohe Geldstrafen oder existenzbedrohende Betriebsschließungen im Raum stehen. Als Rechtsanwalt und erfahrener Strafverteidiger in München stehe ich Ihnen in dieser belastenden Phase besonnen und lösungsorientiert zur Seite. Bewahren Sie Ruhe: Je früher Sie einen spezialisierten Anwalt einschalten, desto souveräner können wir Ihre Rechte verteidigen und ungerechtfertigte Vorwürfe entkräften.

Schnelles Handeln bei Umweltstraftaten

Haben Sie oder Ihr Unternehmen ein Anhörungsschreiben der Ermittlungsbehörden erhalten? Dann sollten Sie auf keinen Fall vorschnelle Angaben zur Sache machen. Oftmals versuchen Behörden, durch unerwartete Kontrollen oder Befragungen frühzeitig Geständnisse zu erwirken. Ein versierter Anwalt für Strafrecht übernimmt für Sie die Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft, fordert die amtliche Ermittlungsakte an und entwickelt auf dieser Basis eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie.

Das Umweltstrafrecht ist durch zahlreiche komplexe Verweise auf Spezialgesetze (wie das Bundesnaturschutzgesetz oder das Tierschutzgesetz) geprägt. Ohne tiefgehende juristische Expertise ist das Risiko groß, unbedacht Tatsachen zu bestätigen, die später zu Ihren Lasten ausgelegt werden. Wir schützen Sie juristisch fundiert und diskret.

Unsere Schwerpunkte: Verteidigung bei Umweltdelikten

Wir vertreten Privatpersonen, Landwirte, Geschäftsführer und Unternehmen in allen Bereichen des Umweltstrafrechts und Nebenstrafrechts. Hier finden Sie einen Überblick der häufigsten Delikte, bei denen wir Sie effektiv verteidigen:

Unerlaubter Umgang mit Abfällen (Illegale Müllentsorgung), § 326 StGB

Der Vorwurf der illegalen Müllentsorgung bildet den größten Anteil der praxisrelevanten Umweltverfahren. Ob es sich um die fehlerhafte Beseitigung von Bauschutt, Asbest, Altöl oder gewerblichen Abfällen außerhalb zulässiger Anlagen handelt – gemäß § 326 StGB drohen weitreichende Sanktionen. Eine exakte Analyse durch die Verteidigung ist hier entscheidend. Erfahren Sie mehr auf unserer Seite zum unerlaubten Umgang mit Abfällen.

Tierquälerei (Verstoß gegen das Tierschutzgesetz), § 17 TierSchG

Verfahren wegen eines Verstoßes gegen § 17 TierSchG entstehen häufig durch Anzeigen aufmerksamer Nachbarn, im Rahmen landwirtschaftlicher Betriebe oder bei Vorwürfen des illegalen Welpenhandels. Solche Vorwürfe sind emotional stark aufgeladen. Wir versachlichen das Verfahren sofort und wehren drohende Tierhaltungsverbote bestmöglich ab. Details finden Sie unter Tierquälerei (Verstoß Tierschutzgesetz).

Gewässerverunreinigung, § 324 StGB

Bereits fahrlässiges Handeln – wie etwa ein unbemerkter Ölverlust, fehlerhaftes Einleiten von Gülle oder chemischen Reinigungsmitteln – kann Ermittlungen wegen Gewässerverunreinigung gemäß § 324 StGB auslösen. Wir prüfen akribisch Kausalitätsketten und toxikologische Gutachten der Ermittler, um Ihre Unschuld zu belegen oder Verfahrenseinstellungen zu erzielen.

Artenschutzstrafrecht (BNatSchG), §§ 71, 71a BNatSchG

Oft geraten Bürger durch unbedachte Souvenir-Käufe im Ausland (z.B. Reptilienleder, Elfenbein) in das Visier der Zollbehörden. Das Artenschutzstrafrecht nach dem BNatSchG sieht hier strenge Strafen vor, insbesondere wenn ein illegaler Handel vermutet wird. Ein spezialisierter Anwalt bewahrt Sie hier vor unverhältnismäßigen Eingriffen.

Bodenverunreinigung, § 324a StGB

Vor allem in der Bau- und Immobilienwirtschaft sowie der Landwirtschaft ist der Vorwurf der Bodenverunreinigung (§ 324a StGB) von hoher Relevanz. Wenn Chemikalien oder Schadstoffe ins Erdreich gelangen, ermittelt die Staatsanwaltschaft rigoros. Durch eine zügige Verteidigung verhindern wir oft existenzgefährdende Anklageerhebungen.

Unerlaubtes Betreiben von Anlagen, § 327 StGB

Der Betrieb oder die wesentliche Änderung einer Anlage ohne die zwingend erforderliche behördliche Genehmigung (z.B. nach dem BImSchG) ist nach § 327 StGB strafbar. Dieses Delikt ist ein Kernbereich im umweltbezogenen Wirtschaftsstrafrecht. Weitere Informationen zu unseren Leistungen für Unternehmen: Unerlaubtes Betreiben von Anlagen.

Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete, § 329 StGB

Bauliche Eingriffe, massive Rodungen oder gewerbliche Aktivitäten in Naturschutz- oder Wasserschutzgebieten führen schnell zu Verfahren wegen der Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete (§ 329 StGB). Hier bedarf es einer präzisen Prüfung der oft unübersichtlichen verwaltungsrechtlichen Vorfragen durch die Verteidigung.

Illegale Abfallverbringung, § 18 AbfVerbrG

Das Exportieren von Abfällen – häufig fälschlich als Gebrauchtware deklariert (etwa Elektroschrott oder Altreifen) – ist strafbar. Die illegale Abfallverbringung erfordert als Spezialdelikt detailliertes rechtliches Wissen an der Schnittstelle zum Zollrecht.

Luftverunreinigung, § 325 StGB

Werden gesetzliche Grenzwerte für Abgase oder Feinstaub massiv überschritten und Pflichten verletzt, droht der Vorwurf der Luftverunreinigung. Primär richtet sich § 325 StGB gegen Anlagenbetreiber und Verantwortliche im produzierenden Gewerbe.


FAQ: Häufige Fragen zum Umweltstrafrecht

FAQ Hinweis

   ➔ Ich habe eine Vorladung der Polizei wegen einer Umweltstraftat erhalten. Muss ich hingehen?
   ➔ Was soll ich tun bei einer unangekündigten Durchsuchung wegen Umweltstrafrecht?
   ➔ Droht mir bei illegaler Müllentsorgung eine Gefängnisstrafe?
   ➔ Wer haftet im Unternehmen für Umweltdelikte?
   ➔ Welche Folgen hat eine Anzeige wegen Tierquälerei?

Ich habe eine Vorladung der Polizei wegen einer Umweltstraftat erhalten. Muss ich hingehen?

Nein. Sie sind als Beschuldigter nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten. Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt. Wir sagen den Termin für Sie rechtssicher ab und fordern zunächst die Ermittlungsakte an, um die Beweislage zu prüfen.

Was soll ich tun bei einer unangekündigten Durchsuchung wegen Umweltstrafrecht?

Bewahren Sie zwingend Ruhe und leisten Sie keinen körperlichen Widerstand. Geben Sie jedoch keine Erklärungen zur Sache ab und unterschreiben Sie nichts, ohne vorher Rücksprache gehalten zu haben. Kontaktieren Sie umgehend einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht – wir sichern Ihre Rechte direkt vor Ort ab.

Droht mir bei illegaler Müllentsorgung eine Gefängnisstrafe?

Das hängt stark von der Schwere des Einzelfalls ab. Gemäß § 326 StGB drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Durch das frühzeitige Einschalten eines spezialisierten Anwalts lässt sich in vielen Fällen eine Hauptverhandlung vermeiden und eine Einstellung des Verfahrens erwirken.

Wer haftet im Unternehmen für Umweltdelikte?

Im deutschen Strafrecht macht sich stets die handelnde natürliche Person strafbar. Jedoch geraten auch Geschäftsführer, Vorstände oder Betriebsleiter wegen möglicher Aufsichtspflichtverletzungen schnell ins Visier der Staatsanwaltschaft, was zu empfindlichen Verbandsgeldbußen gegen das Unternehmen führen kann.

Welche Folgen hat eine Anzeige wegen Tierquälerei?

Ein Verstoß gegen § 17 TierSchG wird konsequent verfolgt. Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Neben der rein strafrechtlichen Ahndung stehen oft auch gewerbe- oder ordnungsrechtliche Maßnahmen wie ein behördliches Tierhaltungsverbot im Raum, weshalb eine konsequente Verteidigung unerlässlich ist.

Lassen Sie sich jetzt anwaltlich beraten – wir verteidigen Ihre Rechte zielstrebig und kompetent.


Das sagen unsere Mandanten – Bewertungen für die Kanzlei Kunkel