Kontakt 5,0 (103 Bewertungen)

Rechtsanwalt für Strafrecht in München

Drogen im Internet bestellt und Paket abgefangen? Ruhe bewahren und richtig handeln!

Sie haben Betäubungsmittel, Drogen oder verschreibungspflichtige Medikamente im Internet – etwa im Darknet oder im Ausland – bestellt und vermuten, dass die Sendung vom Zoll oder der Post abgefangen wurde? Oder Sie haben bereits eine polizeiliche Vorladung oder ein Anhörungsschreiben als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren erhalten?

Die Ungewissheit und die Angst vor einer Hausdurchsuchung, einer Geldstrafe oder einem Eintrag ins Führungszeugnis sind in dieser Situation groß und absolut verständlich. Doch Panik ist jetzt der falsche Ratgeber. Als erfahrener Strafverteidiger möchte ich Ihnen die Sorge nehmen: Die bloße Tatsache, dass ein Paket mit illegalen Substanzen an Ihre Adresse adressiert war, reicht für eine Verurteilung in der Regel nicht aus.

Entscheidend ist jetzt, dass Sie keine vorschnellen Fehler begehen und sich auf die Expertise eines spezialisierten Anwalts verlassen.

Das Ermittlungsverfahren: Wenn der Zoll das Paket abfängt

Wenn der Zoll, die Polizei oder Mitarbeiter von Post- und Paketdienstleistern eine verdächtige Sendung abfangen, wird diese beschlagnahmt. Handelt es sich um illegale Substanzen nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) oder dem Arzneimittelgesetz (AMG), wird von Amts wegen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Da auf dem Paket zumeist Ihr Name und Ihre Adresse stehen, richtet sich der anfängliche Tatverdacht automatisch gegen Sie. Die Ermittlungsbehörden werden versuchen, Ihnen nachzuweisen, dass Sie die Bestellung getätigt und bezahlt haben. Genau hier liegt jedoch die entscheidende Hürde für die Staatsanwaltschaft – und Ihr größter juristischer Vorteil. Jeder kann den Namen und die Adresse eines Dritten verwenden, um ein Paket dorthin schicken zu lassen.

Vorladung oder Anhörungsbogen: Ihr Aussageverweigerungsrecht (§ 136 StPO)

Wenn die Polizei Sie kontaktiert, gilt die wichtigste Grundregel im Strafrecht: Schweigen Sie zu den Vorwürfen! Gemäß § 136 der Strafprozessordnung (StPO) muss Ihnen bei der ersten Vernehmung eröffnet werden, welche Tat Ihnen zur Last gelegt wird. Gleichzeitig muss man Sie darüber belehren, dass es Ihnen nach dem Gesetz freisteht, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. Dieses Aussageverweigerungsrecht ist Ihr stärkstes juristisches Mittel.

Bitte beachten Sie folgende Verhaltensregeln:

Viel zu oft reden sich Beschuldigte in dem Versuch, die Situation selbst zu klären, um Kopf und Kragen. Sätze wie "Ich habe das nur einmal zum Probieren bestellt" sind bereits ein volles Geständnis, das Ihre Verteidigung massiv erschwert.

Die Bedeutung eines spezialisierten Anwalts bei polizeilichen Vernehmungen

Ermittlungsbeamte sind psychologisch geschult. In einer Vernehmungssituation entsteht schnell ein enormer Druck, und selbst scheinbar harmlose Aussagen können von der Polizei so protokolliert werden, dass sie den Tatverdacht gegen Sie erhärten.

Ein Rechtsanwalt, der sich auf das Strafrecht konzentriert, fungiert hier als Ihr rechtlicher Schutzschild. Wenn Sie mich mit Ihrer Vertretung beauftragen, übernehme ich ab sofort die gesamte Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden. Ich sage den Vernehmungstermin bei der Polizei für Sie formgerecht ab und teile den Behörden mit, dass Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Sie müssen sich keinen unangenehmen Fragen stellen und vermeiden das fatale Risiko, sich unbedarft selbst zu belasten.

Die Vorteile einer frühzeitigen anwaltlichen Beratung und Begleitung

Je früher Sie im Ermittlungsverfahren einen Anwalt für Strafrecht hinzuziehen, desto größer sind Ihre Chancen auf einen positiven Ausgang. Die frühzeitige Einschaltung eines Verteidigers bietet Ihnen entscheidende strategische Vorteile:

1. Umfassende Akteneinsicht

Nur ein zugelassener Rechtsanwalt erhält vollständige Akteneinsicht nach § 147 StPO. Erst wenn mir die Ermittlungsakte vorliegt, sehen wir klar: Welche Beweise hat die Polizei wirklich? Gibt es abgefangene Chatverläufe, Krypto-Zahlungsströme (z.B. Bitcoin-Transfers) oder Kontoauszüge, die Sie mit der Bestellung in Verbindung bringen? Oder stützt sich der Verdacht lediglich auf den Adressaufkleber des Pakets?

2. Strategische Verteidigung

Auf Basis der Aktenlage erarbeite ich eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Häufig reicht die Beweislage nicht aus, um Ihnen die Bestellung rechtssicher nachzuweisen. In diesem Fall reiche ich eine fundierte anwaltliche Schutzschrift ein, um eine Einstellung des Verfahrens mangels Tatverdacht (§ 170 Abs. 2 StPO) zu erwirken.

3. Vermeidung einer öffentlichen Hauptverhandlung

Sollte Ihnen die Bestellung nachgewiesen werden können, ist das Verfahren noch längst nicht verloren. Handelt es sich um eine geringe Menge zum Eigenverbrauch, kann ein spezialisierter Anwalt oft eine Einstellung wegen Geringfügigkeit (z. B. nach § 31a BtMG) aushandeln. Ziel ist es immer, eine öffentliche, belastende Gerichtsverhandlung zu vermeiden und das Verfahren lautlos und ohne Eintragung ins Führungszeugnis zu beenden.

Nehmen Sie Kontakt auf – für eine starke Verteidigung

Ein Ermittlungsverfahren wegen Betäubungsmitteln im Postverkehr ist eine ernst zu nehmende Angelegenheit, aber mit der richtigen juristischen Unterstützung sehr gut beherrschbar. Geben Sie die Kontrolle nicht aus der Hand und lassen Sie sich nicht von der Polizei einschüchtern.

Als erfahrener Strafverteidiger stehe ich an Ihrer Seite, wahre Ihre Rechte und kämpfe für das bestmögliche Ergebnis in Ihrem Fall.

Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

« Ablauf des StrafverfahrensBetäubungsmittelstrafrecht »

Hervorragende Bewertungen für die Kanzlei Kunkel