Vorwurf illegales Autorennen: § 315d StGB (Verbotene Kraftfahrzeugrennen)
Ein Ermittlungsverfahren wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens ist ein massiver Eingriff in Ihre Mobilität und persönliche Freiheit. Der Gesetzgeber geht hier seit einigen Jahren extrem hart vor: Neben empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen drohen der sofortige Verlust des Führerscheins und sogar die Einziehung Ihres Fahrzeugs. In dieser kritischen Situation ist schnelles und strategisches Handeln durch einen erfahrenen Strafverteidiger unerlässlich.
Wann macht man sich nach § 315d StGB strafbar?
Viele Beschuldigte sind überrascht, wenn sie eine Vorladung erhalten, da sie in ihren Augen an gar keinem klassischen "Rennen" teilgenommen haben. Der Straftatbestand des § 315d StGB erfasst jedoch drei unterschiedliche Konstellationen:
- Ausrichten oder Durchführen: Die Organisation eines illegalen Straßenrennens.
- Teilnahme: Das Fahren gegen mindestens eine andere Person, um festzustellen, wer schneller ist (das klassische Rennen).
- Das "Einzelrennen" (Rennen gegen sich selbst): Dies ist der in der Praxis häufigste und für Autofahrer überraschendste Fall. Strafbar macht sich hiernach, wer sich als einzelner Fahrer mit nicht angepasster Geschwindigkeit, grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.
Praxisbeispiel 1 (Klassisches Rennen): Sie stehen nachts an einer roten Ampel. Der Fahrer auf der Spur neben Ihnen lässt den Motor aufheulen. Bei „Grün“ beschleunigen beide Fahrer stark, um zu testen, wer bis zur nächsten Kreuzung schneller ist. Dies erfüllt den Tatbestand der Teilnahme an einem illegalen Straßenrennen.
Praxisbeispiel 2 (Das tückische Einzelrennen): Sie möchten die Leistungsfähigkeit Ihres Autos testen oder sind extrem spät dran. Sie beschleunigen innerorts massiv, überholen andere Fahrzeuge riskant und fahren weit über dem Tempolimit. Die Polizei wertet dieses rücksichtslose Fahren mit dem Ziel der maximalen Geschwindigkeit als strafbares Einzelrennen – auch völlig ohne gegnerisches Fahrzeug.
Welche Strafen drohen bei einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen?
Die Konsequenzen sind drastisch und gehen weit über ein normales Bußgeldverfahren hinaus:
- Freiheitsstrafe oder Geldstrafe: Bereits der Grundtatbestand sieht eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor.
- Gefährdung von Leib, Leben oder Sachen: Kommt es zu einer konkreten Gefährdung (z. B. ein Beinahe-Unfall mit einem Fußgänger oder anderem Kfz), erhöht sich der Strafrahmen auf bis zu fünf Jahre Haft. Bei schweren Verletzungen oder Todesfällen drohen bis zu zehn Jahre Haft.
- Entziehung der Fahrerlaubnis: Nach § 69 StGB wird die Fahrerlaubnis in der Regel entzogen. Sehr häufig wird der Führerschein bereits am Tatort durch die Polizei beschlagnahmt (vorläufige Entziehung).
- Einziehung des Fahrzeugs: Nach § 315f StGB kann Ihr Auto oder Motorrad als "Tatmittel" dauerhaft eingezogen werden – das bedeutet den ersatzlosen Verlust des Eigentums.

Verteidigungsstrategien beim Vorwurf des Straßenrennens
Gerade beim Vorwurf des "Einzelrennens" gibt es oft exzellente Verteidigungsansätze. Eine bloße, auch deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung reicht für eine Strafbarkeit nach § 315d StGB allein nicht aus. Es muss Ihnen nachgewiesen werden, dass Sie die spezifische Absicht hatten, eine "höchstmögliche Geschwindigkeit" zu erreichen.
Als spezialisierter Verteidiger setze ich hier an:
- Sind die Feststellungen von Polizeibeamten objektiv belastbar oder rein subjektive Einschätzungen (z.B. durch bloßes Nachfahren ohne geeichte Technik)?
- Fehlt der Nachweis der spezifischen "Rennabsicht" (Haben Sie z. B. nur aus starkem Zeitdruck gehandelt oder einfach nur "Gas gegeben", ohne das Ziel der maximalen Geschwindigkeit)?
- Können formelle Fehler im Ermittlungsverfahren zur Unverwertbarkeit von Beweisen führen?
So verhalten Sie sich richtig: Schweigen ist Gold
Machen Sie zwingend von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Äußern Sie sich weder vor Ort gegenüber der Polizei noch reagieren Sie inhaltlich auf eine schriftliche Vorladung oder einen Anhörungsbogen. Kontaktieren Sie uns umgehend, damit wir Akteneinsicht beantragen und eine passgenaue Verteidigungsstrategie erarbeiten können, um Ihren Führerschein und Ihr Fahrzeug zu retten.
Rechtsanwalt Kunkel, Strafverteidiger in München, verteidigt Sie kompetent und engagiert im Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Teilnahme an verbotenen Kraftfahrzeugrennen, illegalen Straßenrennen und dem sogenannten Einzelrennen (§ 315d StGB).